Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie sehen sich häufig mit Problemen konfrontiert, die fachkundige Beratung erfordern. Bei Fragen rund um Haus und Garten stehen Mitgliedern des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e.V. qualifizierte Berater mit Rat und Tat zur Seite - selbstverständlich kostenlos.
Hauseigene Experten, Juristen und Vertragsanwälte prüfen alle denkbaren Fragen zu Steuer, Verordnungen und Gesetzen. Im persönlichen Gespräch prüfen sie sämtliche Unterlagen und Verträge, bis selbst komplexe und komplizierte Sachverhalte umfassend und zufriedenstellend geklärt sind.
telefonisch unter 0800 - 8820700
per Fax unter 0511-8820720
oder per E-mail
Zusatzlich liegen in der Landesgeschäftsstelle ausführliche Informationsblätter bereit beispielsweise zu den Themen
Zum Inhalt der persönlichen Beratungen gehören
z.B. Fragen zu
Um auch vor Ort eine Beratung unseren Mitgliedern anbieten zu können, haben wir Herrn Rechtsanwalt Rainer Muth in Osnabrück als Vertragsanwalt gewinnen können.
Als VWE-Mitglied können Sie sich jetzt auch persönlich in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sandhaus, Graalmann, Walkenhorst, Muth in Rechtsfragen zu dem in der Beitrittserklärung bezeichneten eigenen Haus und Grundstück beraten lassen.
Diese Beratung ist nur für Sie persönlich und erstreckt sich nicht auf andere Rechtsangelegenheiten von Familienangehörigen oder dritten Personen.
Im Beratungsfall wenden Sie sich an:
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Herrn Rechtsanwalt Rainer Muth
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Sandhaus, Graalmann, Walkenhorst, Muth
Konrad-Adenauer-Ring 24, 49074 Osnabrück
E-Mail: r.muth@walkenhorst.de
Beratungstermin bitte vorher telefonisch unter vereinbaren.
Telefon: 0541 / 3 35 35 - 0
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Rechtsanwalt
Stroot und Kollegen
Sutthauser Str. 285, 49080 Osnabrück
Telefon: 0541 / 76007570
E-Mail: info@bpl-recht.de
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Der Beratungstermin erfolgt in der Rechtsanwaltskanzlei in Osnabrück; bitte Mitgliedsbuch oder Mitgliedsausweis bereithalten.
Diese mündliche Beratung ist im Mitgliedsbetragt enthalten.
Wünschen Sie über die mündliche Beratung hinaus Korrespondenz an Dritte, eine Vertretung in Rechtsstreitigkeiten oder bei Vertragsgestaltungen durch den Rechtsanwalt, so sind diese Tätigkeiten für Sie kostenpflichtig und es sind die nach der Gebührenordnung fälligen Gebühren von Ihnen an den Anwalt zu zahlen.